Die Buchmachererlaubnis der Albers Wettannahmen Hamburg GmbH fällt in den Zuständigkeitsbereich des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg als Landesregierung. Die Erlaubnis für den Abschluss oder das Vermitteln von Wetten in Hamburg bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde erteilt nach § 2 Rennwett- und Lotteriegesetz die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Agrarwirtschaft

Stadthausbrücke 12

20355 Hamburg

+49 40 42840-1830

agrarwirtschaft-a@bukea.hamburg.de

Wenn es um die Durchsetzung von privaten Ansprüchen gegen uns als Buchmacher geht, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit Deutschen Buchmacherverband e.V. Deutscher Buchmacherverband e.V., Treskowallee 159, 10318 Berlin Tel. +49 201 3195 8880 als Schlichtungsstelle.

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Voraussetzung dafür ist, dass

  1. Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland haben,
  2. der Buchmacher seine Firmensitz in Deutschland hat oder in Deutschland vertreten wird.

Sämtliche Aktivitäten des DBV als Schlichtungsstelle sind für Verbraucher kostenlos. Allerdings sind Unternehmen nicht zu einer Kooperation mit dem DBV verpflichtet. Der DBV wird nur außergerichtlich tätig.

Auf der Homepage der EU Kommission finden sich Informationen zu weiteren Streitbeilegungsstellen. Die Themen beschränken sich hierbei nicht auf den Bereich des Glücksspiels; bei einer Suche nach „Glücksspiel“, werden aber alle für diesen Bereich bekannten Streitbeilegungsstellen angezeigt. Hinweis: Die Internetseite der EU-Kommission ist auch in deutscher Sprache aufrufbar, indem die Spracheinstellung entsprechend angepasst wird.